Mitgliedschaft
Mitglied werden
Mitglied im Förderkreis für Internationales Wettbewerbsrecht können gemäß § 2 der Geschäftsordnung alle Mitglieder der Wettbewerbszentrale werden. Darüber hinaus können auch Mitglieder in den Förderkreis aufgenommen werden, die nicht Mitglied der Wettbewerbszentrale sind; über ihre Aufnahme entscheidet das Präsidium der Wettbewerbszentrale.
Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder des Förderkreises verpflichten sich gemäß § 4 der Geschäftsordnung für jedes Geschäftsjahr die von der Mitgliederversammlung des Förderkreises beschlossenen Jahresbeiträge an die Wettbewerbszentrale zu zahlen