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Rückblick: Das neue UWG 2022 (inkl. Novelle PreisangabenVO)

Rückblick: Das neue UWG 2022 (inkl. Novelle PreisangabenVO)

Das neue UWG 2022 (inkl. Novelle PreisangabenVO)

Neue Vorschriften im Online-Geschäftsverkehr, Schadensersatz für Verbraucher und Bußgelder bei grenzüberschreitenden Verstößen

Im Mai 2022 tritt das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Mit ihm setzt der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der sog. EU-Omnibus-Richtlinie um, die neue Verschärfungen im Lauterkeitsrecht mit sich bringen.

Das neue Gesetz enthält u.a.

  • eine teilweise Neu-Strukturierung des UWG
  • neue Vorschriften für den Online-Bereich (Rankings in Trefferlisten, Kundenbewertungen)
  • Schadensersatzanspruch für Verbraucher wegen UWG-Verstößen - ein Paradigmenwechsel im deutschen Lauterkeitsrecht!
  • Bußgeldtatbestand für grenzüberschreitende Rechtsverstöße
  • Novellierung Preisangaben-Verordnung

Höchste Zeit also für alle Unternehmens- und Verbandsjuristen, Rechtsanwälte, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen!

Termine

Dienstag, 01. Februar 2022
Donnerstag, 03. Februar 2022
Dienstag, 08. Februar 2022
Donnerstag, 10. Februar 2022

jeweils von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Flyer zum Donwload >>

Die Referenten

Das Team der Wettbewerbszentrale erläutert Ihnen die neuen Regelungen und Herausforderungen für die Unternehmen:

  • Dr. Reiner Münker
    Wettbewerbszentrale Bad Homburg
  • RAin Jennifer Beal
    Wettbewerbszentrale Büro Berlin
  • RA Dr. Wolfgang Nippe
    Wettbewerbszentrale Büro Berlin
  • RA Martin Bolm
    Wettbewerbszentrale Büro Hamburg
  • RA Patrick Matern
    Wettbewerbszentrale Bad Homburg

Themen (Auszug)

  • Struktur des UWG
  • Irreführung: Dual-Quality-Vorschrift
  • Transparenz-und Fairnessvorschriften für Online-Marktplätze

    • Kundenbewertungen
    • Online-Suchfunktion: Rankings, Parameter und Gewichtung
  • Neue Regelung zum Influencer-Marketing
  • Neujustierung der Vorschriften zur Belästigung
  • Schadensersatzanspruch für Verbraucher
  • Bußgeldtatbestände und Vorschriften für grenzüberschreitende Verstöße
  • Vorschriften zu Wanderlagerveranstaltungen in der Gewerbeordnung
  • Novellierung der PreisangabenVO

Der Preis

Normalpreis: 380,00 € (inkl. MwSt.)
Vorteilspreis Mitglieder: 310,00 € (inkl. MwSt.)

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen zur Teilnahme am Seminar. Außerdem bekommen Sie exklusiv ein Handout des Seminars.

Sie erhalten eine Rechnung über die Teilnahmegebühr per E-Mail. Möchten Sie die Rechnung lieber per Post erhalten, geben Sie uns bei der Anmeldung Bescheid. Wir bitten Sie, vor Überweisung der Teilnahmegebühr auf die Zusendung einer Anmeldebestätigung mit der Rechnung zu warten. Mit Übersendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Die Teilnahme kann bis zu drei Tage vor dem Termin schriftlich storniert werden. Wir erheben im Fall der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €. Danach berechnen wir die vollen Teilnahmegebühren. Eine Vertretung des Teilnehmers ist selbstverständlich möglich.

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 3 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.


Sie haben noch Fragen?

Bitte senden Sie eine E-Mail an: zenk@wettbewerbszentrale.de oder wenden Sie sich direkt an Frau Zenk, Landgrafenstraße 24 B, 61348 Bad Homburg v. d. H., Telefon: 06172/121571, Telefax: 06172/84422.

Der Veranstalter

Die Wettbewerbs-
zentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontroll-
institution der Wirtschaft
für fairen Wettbewerb. Sie unterstützt den nationalen und europäischen Gesetzgeber als neutraler Berater bei der Gestaltung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen, berät etwa 2.000 Mitglieder, ist spezialisierter Informationsdienst-
leister
und sorgt für faire Wettbewerbs-
bedingungen durch das Verfolgen von Wett-
bewerbsverletzungen.

Kontakt

Wettbewerbszentrale Seminarbetreuung Tannenwaldallee 6 61348 Bad Homburg Telefon:
06172 – 121571
Telefax:
06172 – 121510 E-Mail