Wettbewerbszentrale und Lidl beenden Rechtstreit um Bahnticket-Aktion
Der vor dem Landgericht Stuttgart anhängige Rechtsstreit um die Ankündigung des Bahnticket-Verkaufs durch den Discounter Lidl ist von den Parteien für erledigt erklärt worden.
Der vor dem Landgericht Stuttgart anhängige Rechtsstreit um die Ankündigung des Bahnticket-Verkaufs durch den Discounter Lidl ist von den Parteien für erledigt erklärt worden.
Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“
Von der irischen Lowcost-Airline Ryanair gegenüber ihren deutschen Kunden verwendete Reisebedingungen sind unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden
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