Ab August 2026 gelten weitere Regeln der europäischen KI-Verordnung. Wir beleuchten für Sie, wie KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die neuen Transparenzpflichten und das Wettbewerbsrecht in der KI-Praxis. Anhand vieler Beispiele erläutern wir, wann ein Bild als Deepfake gilt und welche Pflichten beim Einsatz von Chatbots und KI-Avataren bestehen.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die KI für Marketing und Kundenkommunikation einsetzen, sowie an juristisch tätige Personen, die Basiswissen zu den neuen Regelungen aufbauen möchten. Profitieren Sie von der Expertise der Wettbewerbszentrale und bereiten Sie sich auf die KI-VO vor. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz.
Referenten
Kai-Oliver Kruske, LL.M. Legal Tech
Referent für Wettbewerbsrecht, Wettbewerbszentrale
Dr. Florian Jäkel-Gottmann
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Wettbewerbszentrale
Florian Weichsler, LL.M. (Medienrecht)
Wirtschaftsjurist, Wettbewerbszentrale
Themen-Auszug
- Wichtige Grundbegriffe der KI-VO: Wer ist Anbieter, wer Betreiber?
- Kennzeichnung von KI-generierten Fotos
- Kennzeichnung von KI-generierten Texten
- Kennzeichnung von Avataren, Bots und KI-generierten Models
- Allgemeines Wettbewerbsrecht mit KI-Fokus: Was ist irreführendes AI-Washing?
Fortbildungsnachweis
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,0 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.
Teilnehmerlisten
Ihre Daten (Vor- und Zuname, Unternehmen/Organisation und Ort) verwenden wir für die Erstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerlisten, die wir auch den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten des jeweiligen Seminars zur Verfügung stellen. Ihrem Eintrag in die Liste können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.




