Deepfakes: Kennzeichnungspflichten nach KI-VO (Online)

199,00 

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Termin und Zeit

Donnerstag, 21.05.2026
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Online-Seminar mit Zoom

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Ab August 2026 gelten weitere Regeln der europäischen KI-Verordnung. Wir beleuchten für Sie, wie KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die neuen Transparenzpflichten und das Wettbewerbsrecht in der KI-Praxis. Anhand vieler Beispiele erläutern wir, wann ein Bild als Deepfake gilt und welche Pflichten beim Einsatz von Chatbots und KI-Avataren bestehen.

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die KI für Marketing und Kundenkommunikation einsetzen, sowie an juristisch tätige Personen, die Basiswissen zu den neuen Regelungen aufbauen möchten. Profitieren Sie von der Expertise der Wettbewerbszentrale und bereiten Sie sich auf die KI-VO vor. Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz.

Referenten

Kai-Oliver Kruske, LL.M. Legal Tech
Referent für Wettbewerbsrecht, Wettbewerbszentrale

Dr. Florian Jäkel-Gottmann
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), Wettbewerbszentrale

Florian Weichsler, LL.M. (Medienrecht)
Wirtschaftsjurist, Wettbewerbszentrale

Themen-Auszug

  • Wichtige Grundbegriffe der KI-VO: Wer ist Anbieter, wer Betreiber?
  • Kennzeichnung von KI-generierten Fotos
  • Kennzeichnung von KI-generierten Texten
  • Kennzeichnung von Avataren, Bots und KI-generierten Models
  • Allgemeines Wettbewerbsrecht mit KI-Fokus: Was ist irreführendes AI-Washing?

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2,0 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.

Teilnehmerlisten

Ihre Daten (Vor- und Zuname, Unternehmen/Organisation und Ort) verwenden wir für die Erstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerlisten, die wir auch den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten des jeweiligen Seminars zur Verfügung stellen. Ihrem Eintrag in die Liste können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Das Seminar wird mit ZOOM durchgeführt.

Technische Voraussetzungen:

Hardware:
PC, Mac, Tablet oder Smartphone mit Internet-Zugang (Breitband/DSL, mobil LTE), PC-Lautsprecher o. Kopfhörer

Mobil:
kostenlose ZOOM-App downloaden

Browser:
Windows: Edge 12+, Firefox 27+, Chrome 30+
macOS: Safari 7+, Firefox 27+, Chrome 30+
Linux: Firefox 27+, Chrome 30+

Das Online-Seminar kann sowohl über die ZOOM-App als auch über den Browser gestartet werden.

Vor dem Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. Rufen Sie den Link in der E-Mail auf und geben Sie Ihre Zugangsdaten ein, um am Online-Seminar teilzunehmen.

Unter folgendem Link können Sie ein Test-Meeting durchführen: www.zoom.us/test

Weitere Informationen zu den Zoom Systemanforderungen: support.zoom.us/hc/de/articles/201362023-Zoom-Systemanforderungen-Windows-macOS-Linux >>

Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Kunden und Zusendung der Anmeldebestätigung durch die Wettbewerbszentrale zustande. Wir bitten Sie, vor Überweisung der Teilnahmegebühr auf die Zusendung einer Anmeldebestätigung mit der Rechnung zu warten. Die Teilnahme kann bis zu drei Tage vor dem Termin schriftlich storniert werden. Wir erheben im Fall der Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Danach berechnen wir die vollen Teilnahmegebühren. Eine Vertretung des Teilnehmers ist selbstverständlich möglich. Online-Seminare werden mit ZOOM durchgeführt. 

Fragen

Bitte senden Sie eine E-Mail an: seminare@wettbewerbszentrale.de oder wenden Sie sich telefonisch an uns: +49 6172 121571. Wir helfen Ihnen gerne weiter.