Home Über uns Die Wettbewerbszentrale – Verband der Wirtschaft Vier Säulen für den lauteren Wettbewerb

Vier Säulen für den lauteren Wettbewerb

Unsere Arbeit

Rechtsdurchsetzung, Beratung der Mitglieder, Berater für Politik und Gesetzgebung, Seminare und Informationen

Rechtsdurchsetzung im Markt

Durch ihre Eintragung in die beim Bundesamt der Justiz geführte Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände ist die Wettbewerbszentrale in der Lage den ihr per Gesetz eingeräumten Unterlassungsanspruch zu unlauteren Geschäftspraktiken geltend zu machen und auch gerichtlich durchzusetzen.Von diesem Recht macht sie mit Augenmaß gebrauch. Die Wettbewerbszentrale verfügt weder über Zwangsbefugnisse einer staatlichen Behörde noch über Ermittlungsbefugnisse. Sie hat als Inhaber eines gesetzlichen Unterlassungsanspruchs die gleiche Rechtsstellung wie ein durch unlauteren Wettbewerb beeinträchtigtes Unternehmen. Sie trägt dabei ebenso wie jeder Kläger im Zivilverfahren das gesamte Prozessrisiko.

Informationen für Mitglieder

Ziel der Wettbewerbszentrale ist es, nicht erst bei verwirklichten Wettbewerbsverstößen einzuschreiten, sondern präventive Hilfe zu gewähren. Ein Großteil der Arbeit der Wettbewerbszentrale besteht daher in der Unterrichtung ihrer Mitglieder in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen. Sie unterstützt ihre Mitglieder in einem höchst dynamischen Wettbewerbsprozess, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, entsprechende Risiken zu erkennen und zu managen. Bereits vor Veröffentlichung von Werbekampagnen überprüft die Wettbewerbszentrale deren wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Kostenträchtige und zeitraubende Rechtsstreitigkeiten können so vermieden werden.

Mitgestalter des Rechtsrahmens für den Wettbewerb

Die Wettbewerbszentrale unterstützt den nationalen und europäischen Gesetzgeber als neutraler Berater bei der Gestaltung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Als branchenübergreifende und von Einzel- und Brancheninteressen unabhängige Institution der Wirtschaft und Sachverständiger für die rechtliche Praxis im Wettbewerb findet sie vor den verschiedensten Parlamentsausschüssen und Ministerien Gehör. Dabei steht die Wettbewerbszentrale für einen effizienten, unbürokratischen Rechtsschutz im Wege der privatrechtlichen Selbstkontrolle ein, der staatliche Behördeneingriffe in das Wettbewerbsgeschehen weitestgehend überflüssig macht. In Gesetzgebungs- und Konsultationsverfahren wird die Wettbewerbszentrale als neutraler und unabhängiger Berater häufig herangezogen und gibt Stellungnahmen ab.

Seminare und Informationen

Die Wettbewerbszentrale bietet Informationsdienstleistungen zu allgemeinen und branchenspezifischen Fragen des Wettbewerbsrechts für die gesamte Wirtschaft und die Öffentlichkeit an. Die aktuelle Auswertung von Fachbeiträgen und Gerichtsurteilen sowie zahlreiche Vorgänge und gutachterliche Anfragen pro Jahr gewährleisten der Wettbewerbszentrale einen der größten Informationspools im Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten. Der Wissenstransfer erfolgt durch Veranstaltung von Seminaren und Workshops, Versendung von Informationsbriefen, Online-Urteils- und Literaturauswertungen für den spezialisierten Praktiker sowie durch die Publikation von Fachbüchern und Fachaufsätzen.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de