Zu den Anforderungen an die Werbung mit „klimaneutral“ hat der BGH in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale im Juni 2024 entschieden.
Was hat sich zur Werbung mit Nachhaltigkeitsargumenten in Rechtsprechung und Gesetzgebung sonst noch getan? Worauf sollten Unternehmen sich diesbezüglich einstellen?
In unserem Online-Seminar zeichnen wir die neuere Entwicklung nach und sprechen über wichtige Rechtsprechung zum Thema Nachhaltigkeit in der Werbung. Mit dabei ist das wegweisende BGH-Urteil „klimaneutral“ aus dem Sommer 2024. Aber wir gehen auch auf ausgewählte Rechtsprechung der Instanzgerichte und Fälle der Wettbewerbszentrale ein. Außerdem werfen wir einen Blick auf aktuelle Gesetzgebung in diesem Bereich.
Das Seminar richtet sich an Juristinnen, Marketing-Experten und alle, die sich mit der Kommunikation von Nachhaltigkeitsargumenten beschäftigen. Praxisnah und kompakt bringen wir Sie hierzu auf den aktuellen Stand.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen.
Folgende Themen bzw. Fragestellungen erwarten Sie
Die aktuelle Rechtslage
- Klimaneutral, nachhaltig & Co. – was sagt die aktuelle Rechtsprechung? Einblicke in neue Urteile zur umweltbezogenen Werbung: wo drohen rechtliche Fallstricke?
- Klimaschutz durch Kompensation? Was Gerichte von Aussagen zu Kompensationsmaßnahmen halten.
- Zwischen behördlichen Eingriffen und privater Rechtsdurchsetzung: In welchem Verhältnis stehen diese Durchsetzungsmaßnahmen zueinander im grenzüberschreitenden Verbraucherschutz mit Umweltbezug?
- Blick über den Tellerrand: So reagieren andere EU-Staaten auf Greenwashing: Beispiele aus dem Ausland.
Neuer Rechtsrahmen ab 2026
- Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie kommt und damit neue Tatbestände im UWG – was Unternehmen jetzt schon wissen und vorbereiten sollten: Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierung
- Green Claims Richtlinie – der aktuelle Stand: Wo steht die EU-Initiative und auf welche gravierenden Änderungen müssen sich Unternehmen Stand heute einstellen?
Referenten
Dr. Reiner Münker
Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, Wettbewerbszentrale
Jennifer Beal
Rechtsanwältin, Wettbewerbszentrale | Leiterin Büro Berlin
Fortbildungsnachweis
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 2 Zeitstunden zur Vorlage nach § 15 FAO.
Teilnehmerlisten
Ihre Daten (Vor- und Zuname, Unternehmen/Organisation und Ort) verwenden wir für die Erstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerlisten, die wir auch den anderen Seminarteilnehmern und den Referenten des jeweiligen Seminars zur Verfügung stellen. Ihrem Eintrag in die Liste können Sie jederzeit widersprechen. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.