Sonderverkäufe und Rabatte gibt es nach Aussage der Bundesjustizministerin Zypries demnächst das ganze Jahr. Die Beschränkungen für Sonderverkäufe wie Sommer– und Winterschlussverkäufe oder Jubiläumsverkäufe sollen zukünftig fallen. Schon im Januar will die Ministerin laut einem Interview in der Welt am Sonntag einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerbs vorlegen. Dann können Unternehmen das ganze Jahr über pauschale Preisreduzierungen für das gesamte Sortiment oder Teile des Sortiments ankündigen.
Bisher sind den Unternehmen durch die Aufhebung des Rabattgesetzes nur Individualrabatte möglich. So ist zum Beispiel die Ankündigung einer 30-prozentigen Reduzierung für alle Sportartikel im Augenblick noch ein Verstoß gegen § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Wird dieser Paragraph abgeschafft, könnten die Einzelhändler über das gesamte Jahr Schlussverkäufe für alle Waren durchführen und Geburtstage mit Preisreduzierungen feiern und zwar so lange sie möchten (oder können).
Die Bundesjustizministerin Zypries will aber sicherstellen, dass die neuen Freiheiten nicht zu Lasten der Verbraucher missbraucht werden; wie lässt sie allerdings offen.
(Interview in Welt am Sonntag vom 29.12.2002)
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