F.A.Q
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Durch die Abgabe einer i. d. R. strafbewehrten Unterlassungserklärung wird eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit erledigt. Ein Wettbewerbsverstoß kann entweder durch eine Unterlassungserklärung oder ein Gerichtsurteil wieder behoben werden. Dabei möchte der Gesetzgeber, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung die Regel ist. In § 13 Abs. 1 UWG findet sich daher die Grundregel:
"Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen."
Achtung!
Erfolgt die Abmahnung durch einen Verband i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG oder eine qualifizierte Einrichtung i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, so beseitigt nur eine Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen die Wiederholungsgefahr und damit den Wettbewerbsverstoß.
1.
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
Koffer aus Leder zu bewerben, sofern die Koffer nur aus Kunstleder bestehen,
2a. - Variante feste Vertragsstrafe
für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1. aufgeführte Verpflichtung an die Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe in Höhe von
.......... EUR (in Worten: ........)
zu zahlen,
oder als Alternative
2b. - Variante „Hamburger Brauch“
im Falle zukünftiger Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1 aufgeführte Verpflichtung an die Wettbewerbszentrale eine von dieser nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen,
3.
der Wettbewerbszentrale einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung in Höhe von ... zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe des o. a. Aktenzeichens innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf das Konto ... zu überweisen."Was ist eine Unterlassungserklärung?
Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit erledigt. Ein Wettbewerbsverstoß kann entweder durch eine Unterlassungserklärung oder ein Gerichtsurteil wieder behoben werden. In der Regel werden Wettbewerbsverstöße durch Abmahnung und Unterlassungserklärung beseitigt.
"Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen."
Dabei muss die Unterlassungserklärung enthalten:
- Umschreibung des Unterlassungsanspruchs, also der genauen Wettbewerbshandlung, zu deren Unterlassung sich der Gegner verpflichten muss.
- i. d. R. ein Vertragsstrafeversprechen für jeden zukünftigen Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung.
Welche Höhe muss die festgelegte Vertragsstrafe haben und ist eine Vertragsstrafe immer erforderlich?
Die Regelungen zur Vertragsstrafe finden sich § 13a UWG. Danach sind bei der Festlegung der Höhe der Vertragsstrafe folgende Umstände zu berücksichtigen:- Art, Ausmaß und Folgen der Zuwiderhandlung,
- Schuldhaftigkeit der Zuwiderhandlung und bei schuldhafter Zuwiderhandlung die Schwere des Verschuldens,
- Größe, Marktstärke und Wettbewerbsfähigkeit des Abgemahnten sowie
- wirtschaftliches Interesse des Abgemahnten an erfolgten und zukünftigen Verstößen.
„Hamburger Brauch“ als Alternative zur konkreten Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe wird i. d. R. als feststehender Betrag in die Unterlassungserklärung aufgenommen. Soll anstelle eines konkreten Betrages ein nicht beziffertes Vertragsstrafeversprechen in die Unterlassungserklärung eingefügt werden, spricht man vom sog. „Hamburger Brauch“. Dann setzt der Abmahnende erst bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung die genaue Vertragsstrafe gemäß §§ 315, 316 BGB nach billigem Ermessen fest. Ist der Unterlassungsschuldner mit der Festsetzung der Vertragsstrafenhöhe nicht einverstanden und können sich beide Seiten nicht einigen, kann der Schuldner sie gemäß §§ 315 Abs. 3, 319 BGB durch ein Gericht überprüfen lassen.Ist eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe wirksam?
Oder anders gefragt, kann eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr entfallen lassen? Nach § 13a Abs. 2 und Abs. 3 UWG kann bei einer Unterlassungserklärung eine Strafbewehrung entbehrlich sein. Das ist aber nur dann der Fall, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen:- die Abmahnung wird von einem Mitbewerber ausgesprochen und
- dieser mahnt den Abgemahnten erstmalig ab und
- Gegenstand der Abmahnung ist allein ein Verstoß gegen privilegierte gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten nach § 13 Abs. 4 UWG oder gegen das Datenschutzrecht, und
- der Abgemahnte beschäftigt i. d. R. 100 Mitarbeiter oder weniger.
Achtung!
Erfolgt die Abmahnung durch einen Verband i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG oder eine qualifizierte Einrichtung i. S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, so beseitigt nur eine Unterlassungserklärung mit einem Vertragsstrafeversprechen die Wiederholungsgefahr und damit den Wettbewerbsverstoß.
Beispiel für eine Unterlassungserklärung gegenüber der Wettbewerbszentrale
„Die Firma Meyer & Co, Musterstraße 12, 22301 Hamburg, verpflichtet sich gegenüber der Wettbewerbszentrale:1.
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs
Koffer aus Leder zu bewerben, sofern die Koffer nur aus Kunstleder bestehen,
2a. - Variante feste Vertragsstrafe
für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1. aufgeführte Verpflichtung an die Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe in Höhe von
.......... EUR (in Worten: ........)
zu zahlen,
oder als Alternative
2b. - Variante „Hamburger Brauch“
im Falle zukünftiger Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 1 aufgeführte Verpflichtung an die Wettbewerbszentrale eine von dieser nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen,
3.
der Wettbewerbszentrale einen angemessenen Anteil der Aufwendungen für diese Rechtsverfolgung in Höhe von ... zu ersetzen und diesen Betrag unter Angabe des o. a. Aktenzeichens innerhalb einer Woche nach Abgabe der Unterlassungserklärung auf das Konto ... zu überweisen."Was ist eine Unterlassungserklärung?
Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird eine wettbewerbsrechtliche Streitigkeit erledigt. Ein Wettbewerbsverstoß kann entweder durch eine Unterlassungserklärung oder ein Gerichtsurteil wieder behoben werden. In der Regel werden Wettbewerbsverstöße durch Abmahnung und Unterlassungserklärung beseitigt.