F.A.Q
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die Aufforderung an den unlauter Handelnden, das wettbewerbswidrige Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Ursprünglich unterlag eine Abmahnung keinen Formalien. Das hat sich mit § 13 UWG inzwischen geändert. Die Regelung beschreibt zunächst den Sinn und Zweck einer Abmahnung:
"Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen."
Es folgt dann in § 13 Abs. 2 UWG eine Auflistung der einzuhaltenden Formalien. Danach muss in der Abmahnung klar und verständlich angegeben werden:
"Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen."
Es folgt dann in § 13 Abs. 2 UWG eine Auflistung der einzuhaltenden Formalien. Danach muss in der Abmahnung klar und verständlich angegeben werden:
- der Name oder die Firma des Abmahnenden sowie im Fall einer Vertretung zusätzlich Name oder Firma des Vertreters,
- die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung nach § 8 Absatz 3,
hier geht es darum, wer überhaupt die Ansprüche auf Unterlassung geltend machen darf; anspruchsberechtigt können Mitbewerber, Verbände und qualifizierte Einrichtungen sein. Für alle Gruppen gibt es für die Anspruchsberechtigung spezifische Voraussetzungen, die jeweils in der Abmahnung dargelegt werden müssen, - ob und in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht wird und wie sich dieser berechnet,
- die Rechtsverletzung unter Angabe der tatsächlichen Umstände,
- in den Fällen des § 13 Abs. 4, dass der Anspruch auf Aufwendungsersatz ausgeschlossen ist.