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F.A.Q

Kann ich gegenüber der Wettbewerbszentrale eine Unterlassungserklärung abgeben, wenn ich von Dritten abgemahnt wurde?

In der Rechtsprechung ist höchst umstritten, ob ein Abgemahnter die Wiederholungsgefahr dadurch ausräumen kann, dass er sich gegenüber einem anderen als dem Abmahnenden zur Unterlassung verpflichtet.

Hat die Wettbewerbszentrale in einer Sache selber keine Abmahnung ausgesprochen, ist sie an diesen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten nicht beteiligt.

Die Wettbewerbszentrale lehnt daher die Annahme von Unterlassungserklärungen nach einer Abmahnung durch Dritte ausdrücklich ab!