Home News BGH will am 27.06.2024 Entscheidung zur Werbung mit „klimaneutral“ verkünden

BGH will am 27.06.2024 Entscheidung zur Werbung mit „klimaneutral“ verkünden

Gestern hat der Bundesgerichtshof in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren zur Werbung mit „klimaneutral“ verhandelt (BGH, Az. I ZR 98/23). Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats geht die Wettbewerbszentrale davon aus, dass man generell an den strengen Maßstäben für Werbung mit Umweltbezug festhalten will. Ob im konkreten Fall die strengen Anforderungen erfüllt sind, wird allerdings erst das zu erwartende Urteil zeigen. Den Termin zur Verkündung der Entscheidung hat der BGH auf den 27.06.2024 anberaumt.

Hintergrund

Im konkreten Fall geht es um eine Werbung für Süßigkeiten in einer Zeitungsanzeige mit den Angaben „Seit 2021 produziert K. alle Produkte klimaneutral“ sowie mit der Angabe „Klimaneutral Produkt“ mit einer URL zu einer weiterführenden Internetseite entschieden (siehe dazu die Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 6.7.2023 // Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale zur Werbung mit „klimaneutral“ – OLG Düsseldorf bestätigt Forderung der Wettbewerbszentrale nach mehr Transparenz >> ).

OLG Düsseldorf: Interesse der Verbraucher an bestimmten Informationen

Nach Ansicht des Berufungsgerichts haben Verbraucher ein erhebliches Interesse an der Information, ob die Klimaneutralität (auch) durch eigene Einsparmaßnahmen erreicht werde oder nur durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten beziehungsweise durch die Unterstützung von Klimaprojekten Dritter (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2023, Az. I-20 U 152/22, nicht rechtskräftig). Wie das Landgericht Kleve (Urteil vom 22.06.2022, Az. 8 O 44/21, nicht rechtskräftig) vertrat es die Auffassung, dass ein QR-Code oder eine Internetseite mit entsprechenden weiterführenden Informationen genügt. Da ein solcher Verweis vorliege, sei die Werbung daher nicht intransparent.

Die Wettbewerbszentrale hatte die vom OLG Düsseldorf zugelassene Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, um höchstrichterlich klären zu lassen, ob Umweltaussagen weiterhin – wie in früheren Gerichtsentscheidungen – streng zu beurteilen sind. Außerdem will sie für Unternehmen mehr Rechtssicherheit erreichen zu der Frage, welche Anforderungen für Umweltaussagen in der Werbung gelten.

Weiterführende Informationen

Terminhinweis des Bundesgerichtshofs >>

ug

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