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Bürokratiekostenabbau

Hintergrund

Programm der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im April 2006 das „Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ ins Leben gerufen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die durch staatliche Informationspflichten verursachten Bürokratiekosten für Unternehmen bis zum Jahr 2011 um 25 % zu senken.

Als Bürokratiekosten sind Kosten definiert, die durch Informationspflichten entstehen. Informationspflichten wiederum sind auf Grund von Gesetz bestehende Verpflichtungen, Daten und andere Informationen für Behörden oder Dritte, insbesondere Verbraucher, zu beschaffen, verfügbar zu halten oder zu übermitteln, vgl. § 2 Abs. 1 NKRG.

Das von der Bundesregierung initiierte Programm läuft in drei Phasen ab:

In einem ersten Schritt haben die Ressorts alle bestehenden Informationspflichten ermittelt. Im Anschluss daran hat das Statistische Bundesamt (DESTATIS) begonnen, die durch jede einzelne Informationspflicht entstehenden Bürokratiekosten anhand des international anerkannten Standardkosten-Modells (SKM) zu messen. Hierbei wird der für die Erfüllung der Informationspflicht erforderliche Verwaltungsaufwand erfasst. Dies geschieht beispielsweise durch schriftliche oder telefonische Befragung und persönliche Interviews oder Expertenrunden.

Das Statistische Bundesamt hat für die Erhebung, Aufbereitung und Auswertung der Daten eine zentrale Datenbank entwickelt. Diese umfasst derzeit 11.000 Informationspflichten für die Wirtschaft und ist der Öffentlichkeit seit Mitte Juli 2007 zugänglich. Zu einem späteren Zeitpunkt soll sie um die ermittelten Kosten ergänzt werden.

Aktuell erarbeitet die Bundesregierung auf der Grundlage der bisher erhobenen Daten konkrete Maßnahmen, um den geplanten Abbau der Bürokratiekosten um 25 % bis 2011 zu realisieren. Die Reduzierung bzw. Vereinfachung konkreter Informationspflichten obliegt den jeweils fachlich zuständigen Ressorts. Sie erarbeiten Maßnahmenprogramme, in denen insbesondere folgende Möglichkeiten untersucht werden:
  • Aufhebung oder Vereinfachung von Informationspflichten
  • Einschränkung des Adressatenkreises
  • Mehrfachnutzung vorhandener Daten
  • Verstärkte Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie
Begleitet und unterstützt wird die Bundesregierung beim Bürokratiekostenabbau durch den im Jahr 2006 eingerichteten nationalen Normenkontrollrat (NKR) als unabhängiges Gremium. Der Normenkontrollrat veröffentlichte im September 2007 seinen ersten Jahresbericht.

Aktionsprogramm der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2005 erste strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtssetzung in Europa angestrengt.

Anfang 2007 hat die Kommission ein Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union vorgelegt. Dieses sieht vor, das bestehende EU-Recht auf Grundlage des Standardkosten-Modell-Verfahrens zu messen und die Bürokratielasten – zunächst im Bereich der Wirtschaft – zu verringern. Es enthält zudem konkrete Zielvorgaben für die Mitgliedstaaten. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Wirtschaftsklimas in der EU geleistet werden.

Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft haben die Mitgliedstaaten auf dem EU-Frühjahrsgipfel im März 2007 einen Beschluss verabschiedet, wonach der durch EU-Vorschriften verursachte Verwaltungsaufwand bis zum Jahr 2012 um ein Viertel reduziert werden soll. Ein erstes Maßnahmenpaket soll eine Entlastung der Wirtschaft um 1,3 Milliarden Euro bewirken. Bis 2012 sieht das Programm ein Entlastungspotential für die Wirtschaft in Höhe von 300 Milliarden Euro vor. Mit der Messung der Bürokratiekosten soll im Herbst 2007 begonnen werden.

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