Tourismus
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
Expertensuche leicht recherchiert werden.
Mit derzeit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 23.04.2013 hat das LG Hamburg einen Reiseveranstalter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stornopauschalen in Höhe von 40 % in der Eingangsstufe bei Rücktritt des Verbrauchers bis zum 30. Tag vor Reisebeginn zu verwenden.
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Bereits in den vergangenen Jahren hatte die Wettbewerbszentrale über Beschwerden zur Preiswerbung von Anbietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern berichtet (so zuletzt News der Wettbewerbszentrale:
Preiswerbung für Ferienimmobilien: Endreinigung die Zweite). Dabei hatte die Wettbewerbszentrale darüber informiert, dass die separate Ausweisung obligatorischer Kostenpositionen etwa für die Endreinigung oder aber für sogenannte
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Zum Jahresende 2012 erreichten die Wettbewerbszentrale Beschwerden zu diversen Anbietern von Flusskreuzfahrten. Beschwerdegegenstand war jeweils die Angabe der Reisedauer. Ein Anbieter hatte z. B. für eine Donau-Kreuzfahrt deren Länge hervorgehoben mit „7 Tage“ angegeben.
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Die werbliche Darstellung des Vorhandenseins der gesetzlich vorgeschriebenen Reisepreisabsicherung (§ 651 k BGB) im Zusammenhang mit der Bewerbung von Pauschalreisen war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Beschwerden an die Wettbewerbszentrale. Reiseveranstalter hatten in der Leistungsdarstellung zu Pauschalreisen neben den Details der Reise auf das Vorhandensein einer Reisepreisabsicherung hingewiesen.
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Die Preisdarstellung beim Verkauf von Flugreisen ist durch den europäischen Gesetzgeber geregelt (Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008). Danach dürfen fakultative Zusatzkosten zu Flugreisen nur auf Opt-in-Basis dargestellt werden. Ferner muss der zu zahlende Endpreis inklusive sämtlicher obligatorisch anfallender Kostenpositionen ausgewiesen werden.
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Die Praxis, dass Online-Portale beim Verkauf von Flugscheinen fakultative Nebenleistungen, insbesondere eine Reiserücktrittsversicherung mit einer Voreinstellung versehen hatten, die vom Kunden dann ausdrücklich im Wege des Opt-out abgewählt werden musste, hatte die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit mehrfach beschäftigt. Auch die Wettbewerbszentrale hatte hierüber mehrfach -
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Ein Hotelbetreiber führte in Freiburg sein Unternehmen unter der Bezeichnung „Park Hotel Stadt Freiburg“. Dieses Hotel liegt in einem gewerblich genutzten Umfeld zwischen Bahn und einer stark befahrenen innerstädtischen Verbindungsstraße. Ein Mitbewerber (Kläger) betreibt ebenfalls ein Hotel, und zwar seit Jahrzehnten unter der Bezeichnung „Parkhotel Post“.
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Verstöße gegen die reiserechtliche Verpflichtung zur Reisepreisabsicherung haben die Wettbewerbszentrale in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt. So wurde schon vor geraumer Zeit gerichtlich geklärt, dass die Veranstaltung von Segeltörns, an denen interessierte Reisende in Form des sogenannten „Mitsegelns“ gegen Entgelt teilnehmen können, den Bestimmungen des Pauschalreiserechts und damit auch den Bestimmungen zur Reisepreisabsicherung unterliegen
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In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Berlin (Beschluss vom 05. 01. 2012 Az. 52 O 4/12) einer Hotelkette untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland mit Hinweisen auf eine Sterneklassifizierung zu werben, sofern dem keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt.
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