Lebensmittel
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
Expertensuche leicht recherchiert werden.
Ein Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale mit einer bayerischen Molkerei endete mit einem Vergleich vor dem Landgericht München. Darin verpflichtete sich die Molkerei, ihre Produkte nicht mehr mit geografischen Herkunftsangaben zu versehen, ohne in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dieser Angabe einen Hinweis auf die tatsächliche Herkunft des Produktes aufzunehmen
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Die Wettbewerbszentrale hat in den letzten Monaten zahlreiche Beschwerden zu Futtermitteln erhalten. In den meisten Fällen ging es um die Verwendung unzulässiger krankheitsbezogener Werbung. In einigen Fällen wurden aber auch Vorteile des Futtermittels vorgetäuscht, die es tatsächlich gar nicht aufwies. Im Großteil der Fälle haben die abgemahnten Unternehmen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
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Ein großer hessischer Filialbäcker hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, zukünftig Brot nicht mehr mit der Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot Schlank im Schlaf – entspricht dem Abnehmkonzept von Dr. P.“ anzubieten. Für das Brot hatte der Bäcker in den Filialen und im Internet außerdem mit Aussagen wie
„Mit dem Eiweiß-Abendbrot haben wir mit Unterstützung von Dr. P. ein leckeres Brot entwickelt, das sich hervorragend in das „Schlank im Schlaf“-Prinzip und damit in eine gewichtsbewusste Ernährung einbinden lässt“ und
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Am 6. Juli 2011 hat das Europäische Parlament die
Lebensmittelinformationsverordnung in zweiter Lesung mit 606 Ja-Stimmen angenommen (46 Nein-Stimmen, 46 Enthaltungen). Durch die neuen Regelungen der Verordnung sollen den Verbrauchern mehr und bessere Informationen über Lebensmittel gegeben werden.
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Die Wettbewerbszentrale hat einen Prozess gegen einen Lebensmitteldiscounter vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Das Oberlandesgericht München hat in seinem Urteil vom 31.03.2011 – Az: 6 U 3517/10 – entschieden, dass die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichtes München I vom 11.05.2010 – Az: 9 HKO 23637/09 zurückgewiesen wird.
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Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat durch Beschluss vom 08.04.2011, Az. 4 U 173/10 die Berufung einer Kaffeerösterei gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 28.09.2010, Az. 1 HK O 24/10 zurückgewiesen, mit dem der Kaffeerösterei die Verwendung der Aussage „behutsame Röstung über offenem Feuer“ für die Röstung von Kaffee in einem Trommelröster untersagt worden war. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte bereits mit Hinweisbeschluss vom 28.02.2011 ausgeführt, dass es beabsichtige, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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Die Wettbewerbszentrale hat aufgrund von Beschwerden mehrere Online-Händler abgemahnt, die im Internet Bio-Lebensmittel anbieten, ohne selbst den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen. Eine entsprechende Zertifizierung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Derjenige, der sich den gesetzlichen Vorgaben entzieht, verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Die Mehrzahl der Händler wird sich aufgrund der Beanstandung zertifizieren lassen, die anderen nehmen die Bio-Produkte aus ihrem Sortiment.
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Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 einer Milchvermarktungsgesellschaft verboten, mit der Bezeichnung „Die faire Milch“ zu werben. Daneben darf auch die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ nicht weiter verwendet werden.
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Nach dem Bundesverwaltungsgericht (siehe News vom 28.09.2010) hat auch der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.01.2011, Az. I ZR 22/09 dem Europäischen Gerichtshof einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage nach dem Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln vorgelegt. In dem Rechtsstreit geht es um die Bewerbung eines Kräuterlikörs mit 27 % vol. mit den Aussagen „wohltuend und bekömmlich“.
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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat im Streit um das „Biomineralwasser“ mit Urteil vom 19.01.2011, Az. 3 O 819/10, entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung irreführend ist und das auf der Flasche angebrachte Bio-Siegel eine Nachahmung des amtlichen Bio-Siegels darstellt.
Die Wettbewerbszentrale hatte das Unternehmen auf Unterlassung der Verwendung des Begriffs "Biomineralwasser" für natürliches Mineralwasser sowie eines „Bio Mineralwasser-Siegels“ in Anspruch genommen.
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