Lebensmittel
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels muss es den Verbrauchern ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren anderen Erzeugnissen zu unterscheiden. Ein Anteil von 20 % Surimi in einer Meeresfrüchte-Mischung muss daher in der Bezeichnung selbst deklariert sein, etwa als "Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi".
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In den letzten Monaten sind bei der Wettbewerbszentrale mehrere Beschwerden im Bereich Kinderlebensmittel eingegangen. Beanstandet wurde in allen Fällen die irreführende Aufmachung des Produktes bzw. unzutreffende Werbeaussagen für das Produkt.
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Die Bezeichnung „Paradiesecco“ für einen Perlwein ist nicht irreführend. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem aktuellen Urteil entschieden. Danach handelt es sich bei der gewählten Bezeichnung weder um eine unzulässige geographische Angabe noch um eine unzulässige Bezeichnung einer Rebsorte.
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Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 28.10.2009 (Az. 12 O 328/09) dem Antrag eines Wettbewerbsverbands auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stattgegeben und damit die Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben für mehrere Nahrungsergänzungsmittel und Tees mit Pilz-Extrakten verboten.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine in Österreich produzierte und in Deutschland vertriebene Konfitüre mit der Bezeichnung "Konfitüre extra" den Konservierungsstoff Kaliumsorbat (E 202) enthalten darf (Rechtssache C- 366/08).
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 09.06.2009 eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorfs, die es Haribo untersagt, die Salmiak-Lakritze „Dropje“ in einer Tüte zu vertreiben, die die Figur eines lachenden Jungen auf einem Kinderfahrrad und den Werbeslogan „Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso“ auf der Vorderseite abbilden, wenn
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Wettbewerbszentrale und HDE beabsichtigen, den Jugendschutz zu stärken: Jugendschutz ist ein gesellschaftlich wichtiges Thema. Die Unternehmen im Handel haben ein ureigenes Interesse daran, dass die strikten gesetzlichen Vorgaben zum Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Kindern und Jugendliche umfassend eingehalten werden. Der Verstoß gegen das Jugendschutzrecht stellt zugleich einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) dar.
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Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein
Einladung/Programm.
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Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
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Auch in diesem Jahr wird die Wettbewerbszentrale mit einem Vortrag im Rahmen des diesjährigen Deutschen Rechtstags für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel am 28. Oktober 2008 in Frankfurt/Main vertreten sein. Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, wird über „Werbung für Lebensmittel unklarer Herkunft – Recherche- und Vollstreckungsmöglichkeiten“ referieren.
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