Gesundheitshandwerk
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Die Wettbewerbszentrale hatte einen niedersächsischen Augenarzt auf Unterlassung verklagt, weil dieser seinen Patienten Brillen einer Augenoptikergesellschaft in Düsseldorf vermittelte und nach Fertigstellung in seinen Praxisräumen anpassen ließ. Damit verletzte der Arzt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale aber die Vorschriften der Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen. Hiernach ist es dem Arzt untersagt, Patienten ohne hinreichenden Grund an bestimmte Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen. Ebenso ist es ihm nicht gestattet, im Zusammenhang mit seiner ärztlichen Tätigkeit Waren oder Produkte abzugeben oder unter seiner Mitwirkung abgeben zu lassen, soweit die Produkte oder die Dienstleistung nicht notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie sind. Mit diesen strikten Vorschriften soll einer Kommerzialisierung des Arztberufes entgegen gewirkt werden: Der Arzt soll nicht zum „Händler“ von Hilfsmitteln werden.
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Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein
Einladung/Programm.
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Gestern trat mit dem neu eingefügten § 128 SGB V eine umfassende neue Regelung der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten in Kraft. Ausgangspunkt waren deutliche Hinweise auf Fehlentwicklungen in der Kooperation zwischen Fachärzten und Betrieben der Gesundheitshandwerke, insbesondere aus dem Bereich der Hörgeräteakustik und Orthopädie-Technik. Hierbei ging es um finanzielle Zuwendungen,
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Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
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Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.
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Unzulässige Zuweisungspraktiken zwischen Augenärzten und Augenoptikern können für die betroffenen Personen und Betriebe bei Mehrfachverstößen empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Landgericht München I hatte jüngst in einem Ordnungsmittelverfahren der Wettbewerbszentrale zum Aktenzeichen 1HK O 13718/07 darüber zu befinden, wie es sich mit entsprechenden Zuweisungspraktiken eines Augenarztes an eine Augenoptikerin verhält.
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Der Einsatz von werbenden Laien ist generell nicht zu beanstanden, sondern kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände als wettbewerbswidrig angesehen werden. Dies ist der Fall, wenn sich eine Werbeaktion auf Gleitsichtgläser bezieht. Denn bei Gleitsichtgläsern handelt es sich um Medizinprodukte,
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