Gesundheit
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Die Verleihung eines runden Gütesiegels durch einen Dienstleister im Bereich der Hygieneberatung an dessen Beratungskunden ist unzulässig.
Zu diesem Ergebnis kommt das Landgericht Berlin in einem aktuellen Urteil aufgrund einer Klage der Wettbewerbszentrale (Az.: 15 O 249/09).
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Die Gewährung von Prämien seitens einer Gesundheitsbehörde an Ärzte ist unzulässig, wenn damit der Arzt zu einem bestimmten Verschreibungsverhalten veranlasst werden soll. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt Nilo Jääskinen in seinen Schlussanträgen vom 11. Februar 2010 (Rechtssache C 62/09(1).
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Die Wettbewerbszentrale hatte einen bayerischen Hausärzteverband abgemahnt. Anlass war eine so genannte Patienteninformation, mit der Ärzte ihre Patienten zu einem Wechsel zur AOK Bayern veran-lassen sollten. Zum Hintergrund: Die AOK Bayern war als erste Kasse bereit, einen – für die Hausärzte lukrativen – Hausarztvertrag abzuschließen. In der Patienteninformation heißt es u. a.:
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Der Bundesgerichtshof hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Prozess entschieden, dass Hyaluronsäure-Natrium-Fertigspritzen Medizinprodukte sind und als solche grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Soweit ihrer Herstellung eine Individualrezeptur zugrunde liegt, handelt es sich allerdings um Sonderanfertigungen, die ausnahmsweise von der CE-Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind (Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 193/06).
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Aufgrund von Beschwerden aus der Lebensmittelbranche hat die Wettbewerbszentrale stichprobenartig Produkte mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben auf die Einhaltung der Hinweispflichten nach der Health Claims Verordnung überprüft.
Von ca. 30 überprüften Lebensmitteln wiesen sechs Mängel bei der Einhaltung der Vorschriften der so genannten Health Claims Verordnung auf.
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Den Namensbestandteil "Homecare" im Namen einer Versandapotheke stufte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf auf eine Klage der Wettbewerbszentrale als irreführend ein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2008, Az. I-20 U 99/07). Der Verbraucher verbindet nach Auffassung der Richter mit dem Begriff "Homecare" einen Zusammenhang mit Einrichtungen der ambulanten Pflege, der hier nicht gegeben ist.
Aktuell hat der Bundesgerichtshof die Beschwerde der Homecare Apotheke gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen, weil
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Die Werbung für den Verkauf von Tabakerzeugnissen unterliegt, basierend auch auf Vorgaben der EU, vielfältigen Beschränkungen. Der Industrie ist es unbenommen, für den Verkauf von Zigarren und Zigaretten auf Plakaten Werbung zu machen. Dabei ist es aber nach dem vorläufigen Tabakgesetz gleichwohl verboten, Werbemotive zu verwenden, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen.
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Das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen stellt unter anderem Matratzen her. Es erlaubt Bettwarenverkäufern die Verwendung eines "Siegels", das wie folgt aussieht: In der Mitte eines Kreises befindet sich neben dem Namen des Unternehmens der Hinweis "Ergopraktiker". Diesen Begriff hat sich die Beklagte als Wortmarke eintragen lassen.
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Sowohl eine Finanzmanagement AG als auch ein Versicherungsmakler verpflichteten sich gegenüber der Wettbewerbszentrale, es bei Meidung einer entsprechenden Vertragsstrafe zu unterlassen, unter dem Logo des Bundesgesundheitsministeriums Überprüfungen der Erfüllung der Krankenversicherungspflicht von Betrieben anzukündigen oder gar durchzuführen. In seinen Schreiben an Bordellbesitzer kündigte der Versicherungsmakler Überprüfungen der Mitarbeiter hinsichtlich der Krankenversicherungspflicht an.
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Wie bereits früher berichtet, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, aufgrund von Fehlentwicklungen im Gesundheitsmarkt per 01.04.2009 umfassende Regelungen in einem neuen § 128 SGB V zu treffen. Bereits in den ersten Wochen nach Inkrafttreten zeigte sich allerdings, dass weiterer Regelungs- und Präzisierungsbedarf bestand.
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