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20.12.2007 // Unerlaubte Telefonwerbung - Insgesamt 300.000 € Ordnungsgeld auf Antrag der Wettbewerbszentrale gegen Tele2 verhängt

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen den Telekommunikationsanbieter Tele2 erneut eine Ordnungsstrafe wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt. Die Höhe der Strafe hat sich dabei verdoppelt: Nachdem bereits mit – nunmehr rechtskräftigem - Beschluss vom 29.06.2007 (Az. 38 O 188/04) ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt worden war, beläuft sich die Sanktion aufgrund des aktuellen Beschlusses vom 12.12.2007 (Az. 38 O 188/04 – nicht rechtskräftig) auf 200.000 Euro.

Tele2 war im November 2005 verurteilt worden, unaufgeforderte Anrufe bei Verbrauchern zu unterlassen. Dennoch erhielt die Wettbewerbszentrale Beschwerden wegen von Tele2 betriebener Telefonwerbung, weshalb sie im Juni 2007 den ersten Ordnungsgeldbeschluss erwirkt hat. In der Zeit von Mai bis September 2007 gingen bei ihr gleichwohl weitere Beschwerden gegen das Unternehmen ein. Auf erneuten Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Gericht deshalb das weitere Ordnungsgeld verhängt.

Die Kammer lastet Tele2 schuldhaftes Verhalten an und führt in ihrer neuen Entscheidung wörtlich aus: „Ordnungsgeldverfahren und Gerichtsentscheidungen konnten die Schuldnerin nicht ausreichend beeindrucken. Unter diesen Umständen ist im Hinblick auf das massive Vorgehen vor der Verhängung von Ordnungshaft gegen die Geschäftsführer nur ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 € als gerade noch ausreichend anzusehen.“

„Das Gericht ist sich der Bedeutung des Falles bewusst und schöpft mit dem neuen Ordnungsgeld den gesetzlichen Rahmen hierfür nahezu aus.“, kommentiert Rechtsanwalt Boris Schmidt, Wettbewerbszentrale, Büro Essen, die Entscheidung.

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Weiterführende Informationen:

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale „Landgericht Düsseldorf verurteilt Tele2 zu 100.000 € Strafe“ vom 09.07.2007 >>
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale „Mehrere Gerichte untersagen unzulässige Telefonwerbung“ vom 23.04.2007 >>

Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale „Tele2 gibt sich vor Gericht geschlagen“ vom 19.04.2006 >>

Stellungnahme der Wettbewerbszentrale zu den Forderungen nach schärferen Sanktionen bei der Telefonwerbung >>

Informationen des Bundesministeriums der Justiz zur unerwünschten Telefonwerbung >>

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