Kfz-Branche
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
Expertensuche leicht recherchiert werden.
Ein Anwalt hatte in einem Filialbetrieb eines internationalen Autoglaskonzerns einen Steinschlag in der Windschutzscheibe des Firmenfahrzeuges seiner Kanzlei reparieren lassen. Bei der telefonischen Vereinbarung des Reparaturtermins hatte er seine Handynummer „für den Fall der Fälle“ angegeben. Kurze Zeit nach Abwicklung des Auftrages erfolgt der Anruf eines Marktforschungsinstituts, ansässig in London, das von dem Autoglaskonzern beauftragt worden war, die Zufriedenheit des Kunden mit der Abwicklung des Auftrages zu „erforschen“. Da der Anwalt in die telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken nicht eingewilligt hatte, mahnte die Wettbewerbszentrale wegen unlauterer Telefonwerbung ab.
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Ein Kraftverkehrsmeister bot in einer Tageszeitung die Durchführung von Gabelstaplerausbildungen an mit dem Hinweis, dass er jede Woche entsprechende Kurse für den Erhalt eines Staplerscheins abhalten wollte. Sowohl in der Zeitungsanzeige als auch in der im Internet wiedergegebenen Werbung gab er an, dass dieser Kurs ab 90 € zu buchen sei, wobei in kleiner Schrift der Hinweis erfolgte „zzgl. MwSt“. In der genannten Kursgebühr war also die vom Kunden grundsätzlich zu zahlende Mehrwertsteuer nicht enthalten.
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Der Bundesgerichthof (BGH) hat mit Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10 entschieden, dass die Regelungen der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) auch für Vorführwagen gelten können.
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Eine Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der deutschen Niederlassung eines führenden internationalen Produzenten von Automotive- und Industrie-Schmierstoffen um bestimmte Eigenschaften eines Motorenöls konnte durch ein Anerkenntnis-Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 03.11.2011 (Az. 21 O 54/11 KfH) beigelegt werden.
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Den Werbemöglichkeiten und der Kreativität der Werbung Treibenden scheinen keine Grenzen gesetzt. Im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen stellte die Polizei in einer Region Baden-Württembergs fest, dass auf amtlichen Kennzeichen verschiedener Fahrzeuge Werbeaufkleber angebracht waren. Am linken äußeren Rand des Nummernschildes, dort wo auf blauem Grund das Landeskennzeichen „D“ angebracht ist –
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Heute treten die geänderten Bestimmungen der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraft-stoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Pkw-EnVKV) in Kraft. Kernelement der Änderung sind die CO2-Effizenzklassen verbunden mit einer farbigen Energieeffizienzskala, ähnlich der bei den Haushaltsgeräten, die ab jetzt zusätzlich zum Kraftstoffverbrauch (= l/100 km bei Benzin/Diesel bzw. kg/100 km bei Gas) und den CO2-Emissionen von Fahrzeugherstellern
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Auch in der Kfz- und Zuliefer-Branche übt die Werbeaussage „Made in Germany“ einen großen Reiz aus. So hat ein Unternehmen verschiedene Prospektmaterialien in Umlauf gebracht, die mit nachstehenden Werbeaussagen
NEUE DIMENSIONEN
NEUE TECHNOLOGIE
NEUE HORIZONTE
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Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 20.10.2011, Az. 29 U 2357/11 das Urteil des Landgerichts München I vom 24.05.2011, Az. 1 HK O 1551/11 bestätigt, wonach Autohäuser bei der Werbung für Kraftfahrzeuge die Firmierung gemäß Handelsregistereintragung angeben müssen, wenn sie Fahrzeuge unter Angabe der Modellbezeichnung, von Ausstattungsmerkmalen und des Preises bewerben.
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In diesen Wochen werden allerorten wieder Winterreifen zum Verkauf angeboten und die Autofahrer auf den notwendigen Reifenwechsel hingewiesen. Zahlreiche Angebote der Autohäuser, Serviceketten und der großen Märkte locken die Verbraucher mit günstigen Preisen und teilweise auch unter Abbildung von Prüfzeichen in die Geschäfte und Werkstätten.
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Mit Urteil vom 06.10.2010 hat der BGH entschieden, dass das Einstellen eines Gebrauchtfahrzeugs in der falschen Kilometerstandsrubrik einer Fahrzeugbörse im Internet nicht wettbewerbswidrig ist, wenn sich bereits aus der Ergebnisliste der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeuges ergibt (Az. I ZR 42/10).
In einer Fahrzeugbörse im Internet hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Kriterien des gewünschten Fahrzeuges festzulegen, so z. B. den Kilometerstand, bei dem sich zwischen "beliebig" oder einer bestimmten Kategorie wie z.B. "bis 5000 km" auswählen lässt.
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